|
Zuzahlungsänderung zum 01.01.2004
Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, leisten einen Eigenanteil.
Die Zuzahlung beträgt 10% des Rezeptwertes (vorher 15%) zuzüglich 10 € pro Rezept.
Auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen werden Zuzahlungen erhoben.
Sammeln Sie Ihre Belege!
Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.
Befreiungen gelten nur, wenn sie nach dem 01.01.2004 ausgestellt wurden.
|